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Was passiert mit meinen Daten?

Zum Zwecke der Planung und Durchführung klinischer Prüfungen werden bei Profil personenbezogene Daten möglicher Studienteilnehmer erhoben, verarbeitet und genutzt.
Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum usw.) und zu Ihrer Krankengeschichte (aktuelle und frühere Erkrankungen, Medikamenten-einnahme usw.) werden in unsere Probandendatenbank eingegeben und gespeichert, sofern sie schriftlich zustimmen.
Gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes hat Profil einen Datenschutzbeauftragten benannt, der den Umgang mit diesen Daten überwacht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.
Verfahrensbeschreibungen regeln die Erhebung, Nutzung und das Löschen der personenbezogenen Daten.

Wir versichern Ihnen, dass

  • Ihre persönlichen und medizinischen Daten entsprechend der geltenden Gesetze und Bestimmungen vertraulich behandelt werden;
  • Daten zu Ihrer Krankengeschichte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen;
  • Personenbezogene Daten an Dritte nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden, und auch dann nur in pseudonymisierter Form. Bei der Pseudonymisierung wird Ihr Name durch ein Pseudonym (eine 5-stellige Zahlenkombination, auch Profil-ID genannt) ersetzt, um die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren;
  • Sie Ihre bei uns gespeicherten Daten jederzeit einsehen können. Auf Ihren erklärten Wunsch sind wir bereit, alle über Sie gespeicherten Daten zu löschen.

Zum Schutz der Studienteilnehmer nimmt Profil außerdem an dem zentralen Probanden-Meldesystem VIPCheck teil. Dies ist eine Datenbank, in der im Interesse der Sicherheit bei der Arzneimittelentwicklung und zum (Selbst-)Schutz der Probanden, Kenndaten von Personen, die an klinischen Studien teilnehmen, erfasst werden. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass jemand an mehreren Studien gleichzeitig oder in zu kurzer Folge teilnimmt, um mögliche Wechselwirkungen der getesteten Medikationen und gesundheitliche Schäden auszuschließen.

Diese Meldung erfolgt allerdings erst im konkreten Zusammenhang mit einer Studienteilnahme und nach schriftlich gegebenem Einverständnis.


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